Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Bei Bereitstellungszinsen handelt es sich um vertragliche Zinszahlungen für die Bereithaltung des Kapitals. Sie dienen der Bank als Ausgleich für die, während der Bereithaltung des Kapitals, entgangenen Zinserträge. Sie sind deshalb, im Gegensatz zu den Darlehenszinsen, für jene Darlehensteile zu bezahlen, die noch nicht ausgezahlt wurden. Üblicher Weise sind Bereitstellungszinsen erst ab dem 3. oder 4. Monat, in Einzelfällen auch erst ab dem 13. Monat zu bezahlen. Die Höhe des Bereitstellungszinses ist unterschiedlich hoch. Die meisten Geldgeber verlangen jedoch zwischen zwei und drei Prozent pro Jahr bzw. 0,17 und 0,25 Prozent pro Monat für die noch nicht ausgezahlten Darlehensteile.