Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Beleihungswert

Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Baufinanzierungskredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank. Die Ermittlung eines Beleihungswertes ist im Hypothekenbankgesetz unter § 12 vorgeschrieben, wobei der Beleihungswert von Bank zu Bank unterschiedlich ermittelt werden kann. Er entspricht i.d.R. dem Wert, der bei einem späteren freihändigen Verkauf unter normalen Umständen jederzeit erzielt werden kann.

Eigentlich werden nur dauernde und zukunftssichere Eigenschaften der Grundstücke und der Erträge berücksichtigt, die jeder Besitzer bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielen kann. Somit stellt der Beleihungswert den dauerhaften Wert einer Immobilie dar, der als Darlehenssicherheit verwendet werden kann. Aus Vereinfachungsgründen reduzieren viele Banken den Kaufpreis um 10 bis 20 Prozent und bezeichnen den neu ermittelten Wert dann als Beleihungswert. Es gibt aber auch viele Banken, die zwischenzeitlich den Kaufpreis als Beleihungswert ansehen, um die Kundengespräche zu erleichtern.

Beispiel für den Beleihungswert bei 100.000€ Kaufpreis
Finanzierung bis 80% des Beleihungswerts
Kaufpreis 100.000€ 100.000€
Reduzierung 10% 20%
Beleihungswert 90.000€ 80.000€
Höhe der Finanzierung 80% BLW im Bezug zum Kaufpreis 72.000€ 64.000€
Beispiel für den Beleihungswert bei 100.000€ Kaufpreis
Finanzierung bis 80% des Beleihungswerts
Kaufpreis 100.000€
Reduzierung 0%
Beleihungswert 100.000€
Höhe der Finanzierung 80% BLW im Bezug zum Kaufpreis 80.000€

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