Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Baulast

Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Diese werden im Baulastenverzeichnis eingetragen, das bei den Bauämtern geführt wird. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich in jedem Fall vor einem Grundstückserwerb und vor der Auswahl eines bestimmten Haustyps.

Durch die Baulast kann es zu einer Beeinträchtigung der Eigentumsrechte und Nutzung kommen. Die Baulast hat eine dingliche Wirkung, da sie als öffentliche Last mit dem Grundstück verbunden ist. Bitte beachten Sie, dass heutzutage etwa 10-20 Prozent aller erteilten Baugenehmigungen mit einer Baulast gekoppelt sind.

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