Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Die PAngV ist seit 1985 zum Verbraucherschutz in Kraft. Alle Kreditinstitute sind verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden. Der Effektivzins wird angegeben als Effektivzins nach PAngV, denn in dieser Verordnung sind die Kriterien festgelegt, die in eine Effektivzinsberechnung mit einfließen. Seit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016 spricht man vom effektiven Jahreszins.