Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) enthält Vorschriften zum Schutz der Erwerber von Eigenheimen und regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern. Die MaBV regelt auch, unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger für erbrachte Leistungen vom Bauherrn Zahlungen anfordern kann. Wenn ein Bauträger für Sie ein Haus baut, ist in der MaBV geregelt, zu welchen Zeitpunkten (Erledigung welcher Arbeiten) er Abschlagszahlungen verlangen kann. Es empfiehlt sich mit seinem Geldgeber abzustimmen, dass die Darlehensauszahlungen mit den Zahlungen an den Bauträger übereinstimmen.

Die Makler- und Bauträgerverordnung besagt, dass nach Abschluss dieser Gewerke jeweils so viel Prozent des Gesamtauftrages abgerufen werden können.

30,0% nach Beginn der Erdarbeiten
28,0% nach Rohbau und Zimmererarbeiten
16,8% wenn Dachflächen, Dachrinnen und Fenster eingebaut sind
8,4% nach Rohinstallation, Estrich, Innenputz
2,8% nach den Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
8,4% nach Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe
5,6% bei Fassadenarbeiten und vollständiger Fertigstellung

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