Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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In Bezug auf die Immobilie gilt auch hier wie bei anderen Einkünften, dass man die Kosten, die entstehen, um einen steuerlichen Gewinn erzielen zu können, als Ausgaben geltend machen kann. Es wird aber eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorausgesetzt. Bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung entstehen regelmäßig folgende Werbungskosten: Bewirtschaftungskosten, Abschreibung für Abnutzungen (AfA), Finanzierungskosten im Allgemeinen, Besichtigungen, Gutachten, Personalkosten etc.. Aber Werbungskosten können seit einigen Jahren nur noch bei vermieteten und gewerblich genutzten Objekten geltend gemacht werden. Bei eigengenutzten Objekten gibt es keine steuerlichen Möglichkeiten.