Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

a b d e f g h i j k l m n o p r s t u v w z §

Baukindergeld GroKo

Die Große Koalition hat 2018 vereinbart, dass sie in Zukunft wieder Familien mit Kindern beim Immobilienerwerb unterstützen will. Pro Kind sollen 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt werden. Anspruch hat jeder Immobilienerwerber, der pro Jahr maximal 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat – plus pro Kind zusätzlich 15.000 Euro. Ein Erwerber mit 2 Kindern dürfte folglich 105.000 Euro zu versteuerndes Einkommen nachweisen (etwa 120.000 Euro Bruttoeinkommen).
Anspruch auf Förderung hatte nur, wer zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder einen Bauantrag gestellt hatte.

Unsere Website verwendet an einigen Stellen sogenannte Cookies. Sie dienen dazu, das Angebot nutzer­freundlicher zu machen. Sie können in Ihren Browser-Einstellungen festlegen, dass keine Cookies gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenen­falls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können.

Weitere Informationen zum Thema Cookies und Schutz Ihrer Daten finden Sie hier .