Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze – bis zu welcher prozentualen Höhe ein Darlehen vergeben wird in Bezug auf den Beleihungswert – kann von jedem Geldgeber frei festgelegt werden. Während der eine Geldgeber seine günstigen Zinssätze nur bis zu einer Beleihungsgrenze von 45 Prozent anbietet, vergibt der andere seine Zinsen vielleicht bis 90 Prozent. Wer die Beleihungsgrenze sehr weit unten ansetzt, kann natürlich bessere Zinsen anbieten, weil sein Ausfallrisiko im Fall einer Zahlungsunfähigkeit geringer ist. Dafür wird er für Darlehensbeträge über dieser Grenze entsprechende Zinsaufschläge verlangen oder höhere Beleihungen vielleicht gar nicht vornehmen. Versicherungsgesellschaften ziehen die Beleihungsgrenze bei etwa 50 Prozent, Hypothekenbanken bei 60 Prozent und Geschäftsbanken bei 80 oder 90 Prozent. Diese Grenzen besagen nur, dass die Grundkondition bis dahin gültig ist und höhere Beleihungsausläufe mit einem Zinsaufschlag versehen werden, der sich nach dem jeweiligen Beleihungsrisiko richtet.

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