Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Bausparvertrag

Bei einem Bausparvertrag sind alle Zinsen, Vorgaben und Bedingungen in der Anspar- und Darlehensphase bereits bei Vertragsabschluss geregelt. Dies macht den Bausparvertrag zum einen gut planbar, aber oft auch etwas unflexibel. Der Bausparvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag nach § 320 BGB. Das spätere Bauspardarlehen – nach Ansparung eines Mindestguthabens und Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl – muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Das Bausparguthaben kann zur freien Verfügung verwendet werden, wenn vorher keine staatlichen Förderungen (Wohnungsbauprämie) genutzt wurden.

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