Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Bauantrag

Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) einzureichen.

  • Der Bauantragsvordruck muss vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein.
  • Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschossfläche beigefügt sein.
  • Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein.
  • Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
  • Der Standsicherheits- (Baustatik), Wärme- und Schallschutznachweis ist mit beizufügen. In einigen Kommunen gibt es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren und dann sind diese Unterlagen erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners vorzulegen.

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