Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Alle Schäden Dritter, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann, weil Sie auf dem Baugrundstück und/oder durch die Baumaßnahme entstehen, werden durch diese Versicherung abgedeckt. Unfälle von Handwerkern sind in der Regel über deren Versicherung abgedeckt.

Laut Definition des Gabler-Wirtschaftslexikons zur Bauherrenhaftpflichtversicherung: „Die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und / oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks“ ab.
Die Kosten für die Bauherrenhaftpflicht belaufen sich in der Regel auf ein Promille, also ein Tausendstel der Bausumme. Wenn Sie beispielsweise ein 250.000 Euro teures Einfamilienhaus planen, müssen Sie zwischen 200 und 300 Euro für die Versicherung zahlen. Aber es geht auch billiger – vielleicht auf Kosten von Service und Leistung.

Beispiel für Tarifbeitrag:
Baukosten: 200.000 Euro
Bauzeit: 12 Monate
ohne Eigenleistung
Einmalbeitrag: 50 bis 200 Euro

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