Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Disagio (Abgeld) bezeichnet die Differenz zwischen dem vereinbarten Darlehensbetrag und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens / Baudarlehens. Statt 100 Prozent laut Darlehensbetrag wird in einem solchen Fall ein geringerer Betrag ausgezahlt. Weil also bereits ein Betrag von der Bank einbehalten wird, ist dieser Betrag als bereits erbrachte Zinsleistungen anzusehen. Wenn Zinsen steuerlich geltend gemacht werden (bei gewerblichen und vermieteten Objekten) kann auch das Disagio als bereits erbrachter Zinsbetrag im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, das über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Sollzinssatz gezahlt werden muss – bei unverändert hohem Effektivzinssatz – egal ob 100 oder 90 Prozent Auszahlung. In der Regel kann ein Disagio von bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme vereinbart werden.