Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Der Aval oder die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge (kann eine Privatperson oder auch eine Bank oder eine staatliche Einrichtung sein) verpflichtet, gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (im allgemeinen gegenüber der Bank des Darlehensnehmers), für die Verbindlichkeiten des Dritten mit seinem Vermögen einzustehen. Sollte eine Bürgschaft nötig sein, will die Bank üblicherweise eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der auf den Bürgen zurückgegriffen werden kann, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners endgültig feststehen muss.
Der Bürge erhebt für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird. Die Gebühr liegt in der Regel zwischen 0,5 % und 1,0 % des verbürgten Betrages pro Jahr. Mindestens diese Gebühr sollte auch eine Privatperson verlangen, sollte sie bereit sein, als Bürge aufzutreten.