Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Abteilung I - III des Grundbuches

Illustrationen

  • Grundbuch Abteilung I

    Grundbuch Abteilung I

  • Grundbuch Abteilung II.

    Grundbuch Abteilung II.

  • Grundbuch Abteilung III

    Grundbuch Abteilung III

Das Grundbuch ist in drei Abteilungen gegliedert. Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse, Abteilung II verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstückes und Abteilung III beinhaltet alle Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist.
Kann man ein fremdes Grundbuch einsehen?
Ja, stellen Sie einen Antrag: Um ein Grundbuch einsehen zu können, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Diesen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen. Sie benötigen dafür in der Regel eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines Reisepasses.

Begründen Sie kurz Ihren Antrag: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Antrag ausreichend begründen und Ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit das Grundbuchamt den Antrag bearbeiten kann. Sie müssen darlegen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch haben. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten.

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