Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Abtretung

Übertragung von Forderungen und Rechten vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger durch einen Vertrag. Im Falle der Immobilienfinanzierung spielt die Abtretung folgender Rechte an Gläubiger eine Rolle:

  1. Grundschuldabtretung = Übertrag einer bestehenden Grundschuld auf den neuen Gläubiger. Die Grundschuld muss jedoch den Anforderungen des neuen Gläubigers hinsichtlich der Verzinsung, Höhe und Vollstreckbarkeit genügen. Aufgrund der Übertragung ist der Neueintrag einer Grundschuld im Grundbuch für den neuen Gläubiger nicht erforderlich. Die Kosten für die Abtretung der Grundschuld sind in der Regel niedriger als die für die Bestellung einer neuen Grundschuld.
  2. Abtretung der Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen (siehe Tilgungsaussetzung).

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