Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Eine von der Baubehörde genehmigte Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.
Bei der Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum (Eigentumswohnungen) wird der Aufteilungsplan benötigt. Dem Grundbuchamt sind die Teilungserklärung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie der Aufteilungsplan einzureichen.