Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Die Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) ist ein Betrag bzw. Methode zur Ermittlung für die jährliche verbrauchsbedingte Wertminderung von Wirtschaftsgütern (Immobilien, Maschinen etc.). Diese Wertminderung kann steuerlich geltend gemacht werden. Für eigen genutzte Objekte ist zur Zeit keine Abschreibung vorgesehen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die Grundlage für die Berechnung der Abschreibung. Grundstückskosten oder Teile eines Grundstücks können nicht abgeschrieben werden, weil sich Grundstücke nicht abnutzen. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, z.B. die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung. Die Wahl der Abschreibungsmethode ist größtenteils vom Gesetzgeber vorgegeben. Seit 2006 können Immobilien nicht mehr degressiv abgeschrieben werden.