Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Gutachterkosten

Üblicher Weise macht sich der Geldgeber Gedanken, ob das Objekt des Kunden auch den Wert hat, zu dem es beliehen werden soll. Entstehende Kosten haben die Banken früher den Kreditnehmern in Rechnung gestellt.
Das OLG Düsseldorf hat dies für unzulässig erklärt, weil damit Kosten, die im Interesse der Bank liegen dem Kunden berechnet werden. (Urteil vom 05.11.2009 – I-6 U 17/09).
Ob dies auch für Gutachten gilt, die der Kunde selbst beauftragen muss, ist noch nicht geklärt.
Die entstehenden Kosten für Gutachten der Banken müssen von den Darlehensgebern (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) selbst getragen werden, weil die Geldgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Sicherheit für die Kreditvergabe zu prüfen. Wegen dieses gesetzlichen Auftrages können diese Kosten nicht an den Kunden weiter geleitet werden. Da es noch kein BGH-Urteil gibt, gibt es immer noch Banken, die Gutachterkosten oder Schätzkosten dem Kunden in Rechnung stellen. Es gibt aber Musterschreiben von Verbraucherzentralen, um diese Unkosten wieder zurückfordern zu können.

Schätzkosten bzw. Gutachterkosten sind nicht Bestandteil der Effektivzinsberechnung nach Preisangabenverordnung.

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