Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Grundbuchauszug

Bei jeder Veränderung des Grundbuches erhält der Eigentümer eine Grundbuchnachricht. Diese Nachricht ersetzt keinen Grundbuchauszug, der entweder beglaubigt oder unbeglaubigt sein kann. Auch die Bank wird bei erfolgter Eintragung der Grundschuld vom Grundbuchamt direkt benachrichtigt. Die Bank sieht dadurch, ob die geforderte grundbuchliche Absicherung auch dem tatsächlichen geforderten Eintrag entspricht.

Jeder der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Grundbuch Einsicht nehmen und eine beglaubigte Grundbuchabschrift verlangen (gegen Kostenerstattung).

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