Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Jeder der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Grundbuch Einsicht nehmen und eine beglaubigte Grundbuchabschrift verlangen (gegen Kostenerstattung).
Bei jeder Veränderung des Grundbucheintrages erhält der Eigentümer eine Grundbuchnachricht. Diese Nachricht ersetzt keinen Grundbuchauszug, der entweder beglaubigt oder unbeglaubigt sein kann. Auch die Bank wird bei erfolgter Eintragung der Grundschuld vom Grundbuchamt direkt benachrichtigt. Die Bank sieht dadurch, ob die geforderte grundbuchliche Absicherung auch dem tatsächlichen Eintrag entspricht.