Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Grundbuchzins (Grundschuldzins)

Der im Grundbuch eingetragene Grundbuchzins oder auch Grundschuldzinssatz genannt, erhöht den Betrag der Grundschuld und somit die Sicherheit der Bank. Der Zinssatz beträgt in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent pro Jahr. Sie sichern der Bank alle Ansprüche gegen den Sicherungsgeber, sofern nichts anderes durch schriftliche Sicherungsabreden (Zweckerklärung) vereinbart wurde. Grundschuldzinsen sind eine zusätzliche Sicherheit und stellen keine Forderung dar. Grundschuldzinsen führen nicht zu einer Übersicherung, denn sie gelten nur im Falle einer Verwertung der belasteten Immobilie und auch nur dann, wenn die Summe der Forderungen den Grundschuldbetrag übersteigt.

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