Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Jedes Grundstück muss grundsätzlich im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt eingetragen werden. Das Grundbuchblatt besteht aus mehreren Seiten/Abteilungen, die eingeteilt sind in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: (Abt.I: Eigentümer; Abt. II: Lasten und Beschränkungen; Abt. III: Hypotheken, Grund- und Rentenschulden).