Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Grunderwerbsteuer

Das Finanzamt erhebt beim Erwerb einer Immobilie eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent. Jedes Bundesland kann die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen.

Besteuerungsgrundlage sind der Kaufpreis, beim Erwerb aus einer Zwangsversteigerung ist es das Meistgebot. Kauft jemand ein Grundstück und baut dann ein Haus darauf, ist die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück zu bezahlen, nicht für das Haus. Kaufen Sie aber das Grundstück von einem Bauträger, der später dann auch das Haus darauf errichtet, ist für die gesamte Einheit (Grundstück und Haus) Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

Bundesland seit Steuersatz
Baden-Württemberg 05.11.11 5,0 %
Bayern 1989 3,50%
Berlin 01.01.14 6,0 %
Brandenburg 01.07.15 6,5 %
Bremen 01.01.14 5,0 %
Hamburg 01.01.23 5,5 %
Hessen 01.08.14 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 01.07.19 6,0 %
Niedersachsen 01.01.14 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 01.01.15 6,5 %
Rheinland-Pfalz 01.03.12 5,0 %
Saarland 01.01.15 6,5 %
Sachsen 01.01.23 5,5 %
Sachsen-Anhalt 01.03.12 5,0 %
Schleswig-Holstein 01.01.14 6,5 %
Thüringen 01.01.17 6,5 %

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