Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Gleitzinsdarlehen (variables Darlehen)

Bei einem Gleitzinsdarlehen kann der Darlehensgeber die Zinsen jederzeit einseitig ändern. Dabei muss die Anpassung an einen Index (Euribor etc.) gekoppelt werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Bank sich an den Veränderungen der Bundesbankstatistik für Gleitzinsen orientieren. Sie kann nicht nach Gut dünken verändern. Erfahrungsgemäß vergessen die Banken oft bei sinkenden Zinsen die Anpassung nach unten. Dann ist es Aufgabe des Kreditnehmers, die Bank an notwendige Zinssenkungen zu erinnern. Der Vorteil für den Darlehensnehmer liegt in der Flexibilität und in Zeiten von Hochzinsphasen, dass bei fallenden Zinsen der Zinssatz regelmäßig nach unten angepasst wird. Der Kreditnehmer kann nach Belieben Sondertilgungen vornehmen und er kann sein Darlehen ganz oder teilweise mit sehr kurzen Kündigungszeiten zurückbezahlen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für jede Rückzahlung/Sondertilgung lautet 3 Monate. Viele Banken sind hier bei schnelleren Rückzahlungen relativ kulant.

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