Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Grundbucheinsicht

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in das jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, Einsicht nehmen und, gegen Kostenerstattung, eine beglaubigte Abschrift aus ihm verlangen kann.

Wie erhalte ich Einsicht in ein fremdes Grundbuch?
Stellen Sie einen Antrag: Um ein Grundbuch einsehen zu können, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Diesen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen. Sie benötigen dafür in der Regel eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines Reisepasses.

Begründen Sie kurz Ihren Antrag: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Antrag ausreichend begründen und Ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit das Grundbuchamt den Antrag bearbeiten kann. Sie müssen darlegen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch haben. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten.

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