Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Es ist ein Pfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch (Briefgrundschuld bzw. Buchgrundschuld) belastet wird. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek abstrakt, d.h. sie ist nicht an das Bestehen einer bestimmten Forderung gebunden. Daher sind Konditionsanpassungen, Umschuldungen, Abtretungen sowie Nachbelastungen bei einer Grundschuld mit weniger Aufwand und Kosten verbunden.