Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die entsprechende Vermögensteuer und auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer ermittelt werden.
Der Einheitswert wird vornehmlich nach dem Ertragswertverfahren ermittelt.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt ab dem 01.01.2025 nach neuen gesetzlichen Vorgaben. Dies ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgereichtes, um mehr Steuergerechtigkeit zu erzielen.