Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei allen Krediten der Zinssatz, der Auszahlungssatz, die Tilgung oder der Tilgungsersatz, die Zinsbindungszeit, Bearbeitungsgebühren, Kosten für die Immobilienbewertung, wenn sie für die Kreditgewährung erforderlich sind und die Zeitpunkte der Zins- und Tilgungsverrechnung genannt werden. Alle diese preisbestimmenden Faktoren werden in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt und bilden den Effektivzins. Dieser Effektivzins kann leider nur per Computer errechnet werden, nicht mit einem Taschenrechner. Wenn die Kreditlaufzeit länger ist, als der vereinbarte Zins Gültigkeit besitzt, unterstellt man für die Anschlusszeit, dass die gleichen Bedingungen auch anschließend gelten würden. Früher wurde dagegen von einem sogenannten “anfänglichen effektiven Jahreszinses” gesprochen. Neu ist auch, dass die Grundbuchkosten für die Grundschuldeintragung berücksichtigt werden – alle anderen Notar- und Grundbuchkosten jedoch nicht.
Im jährlichen effektiven Jahreszins nicht enthalten sind folgende mögliche Kostenfaktoren: Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge. Folglich sollten Sie bei einem Angebotsvergleich nicht nur den effektiven Jahreszins, sondern Sie sollten möglichst alle Kosten verursachende Faktoren berücksichtigen.