Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Die Eigenheimzulage wurde für den Kauf bzw. Bauanträge nach dem 01.01.2006 ersatzlos gestrichen
Seit dem 01.01.1996 fördert der Staat die Bildung von eigengenutztem Wohneigentum durch die Gewährung einer Eigenheimzulage auf Basis des Eigenheimzulagegesetzes. Die Förderung erfolgt dabei nicht mehr wie früher in Form einer Steuervergünstigung, sondern als echte einkommensunabhängige Zulage, die das Finanzamt an alle Eigenheimerwerber innerhalb bestimmter Einkommensgrenze auszahlt. Der staatliche Zuschuß besteht aus den Komponenten Grundförderung, Baukinderzulage und Anreizen für ökologische Baumaßnahmen. Die Förderung konnte nach dem Einzug beim Wohnfinanzamt beantragt werden. Sobald der Antrag bewilligt war, wurde der jährliche Förderbetrag automatisch am 15. März eines jeden Jahres auf das Konto des Eigenheimbesitzers überwiesen.
Der Förderzeitraum ist 8 Jahre und die genannten Beträge werden einmal pro Jahr ausgezahlt. Alle Eigenheimbesitzer können diese Förderung noch nutzen, wenn sie vor 2006 Käufer einer Immobilie geworden sind.
Es wurden nur die beiden genannten Jahre für die Einkommensgrenzen Entscheidung herangezogen. Während der Förderungszeit gibt es keine weitere Einkommensüberprüfung.