Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Wenn der Gläubiger keine Möglichkeit mehr erkennen kann, dass der Schuldner den Kredit bedienen oder den offenen Kreditbetrag zurück zahlen kann, beantragt er die Zwangsvollstreckung. Dies ist die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche durch staatliche Zwangsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners. Die Zwangsvollstreckung kann im Wege der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung erfolgen.