Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Zwangsverwaltung

Das Amtsgericht bestellt einen Zwangsverwalter, der sich um die wirtschaftlichen Belange kümmert. Dies betrifft nur vermietete Objekte bei denen die Zwangsverwaltung dafür sorgen soll, dass der Gläubiger aus den laufenden Erträgen der Immobilie (Miete, Pacht) befriedigt wird. Der Schuldner bleibt vorerst Eigentümer des Grundstücks.
Die Zwangsverwaltung ist ein rechtliches Verfahren. Der Zwangsverwalter übernimmt die Verwaltung von Immobilien wie Grundstücken oder Gebäuden, wenn der Eigentümer dies nicht selbst nicht länger tun soll.

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