Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

a b d e f g h i j k l m n o p r s t u v w z §

Tilgungsveränderung

Immer mehr Banken erlauben den Kreditnehmern, die Tilgungshöhe während der Zinsfestschreibungszeit zu verändern. Häufig sind zwei Veränderungen und dies ohne Angabe von Gründen und ohne einen Zinsaufschlag dafür zu verlangen. Es gibt aber auch Angebote, bei denen jederzeit oder nur einmal jährlich die Tilgungshöhe verändert werden kann. Manche Banken verlangen ein Entgelt ab der 3. Veränderung. Andere Banken verlangen einen Zinsaufschlag für diese Option. Nicht alle Banken und Versicherungen erlauben, dass bei maximaler Ausnutzung der Vereinbarungen zu Tilgungshöhe und Sondertilgung die Rückzahlungszeit kürzer wird als die Zinsfestschreibungszeit vereinbart wurde.

Unsere Website verwendet an einigen Stellen sogenannte Cookies. Sie dienen dazu, das Angebot nutzer­freundlicher zu machen. Sie können in Ihren Browser-Einstellungen festlegen, dass keine Cookies gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenen­falls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können.

Weitere Informationen zum Thema Cookies und Schutz Ihrer Daten finden Sie hier .