Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Seit Abschaffung der Eigenheimzulage gibt es für den Eigenheimerwerb keine steuerliche Unterstützung mehr. Ausnahme ist die Förderung von denkmalgeschützten Objekten für Eigennutzer und Vermieter. Der Vermieter wird durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben) weiterhin gefördert. Des weiteren gibt es in einigen Bundesländern noch regionale Förderungen für den Wohnungsbau in Form von zinsgünstigen Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und sind damit leicht verbilligt. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen; Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen oder Bürgermeisteramt.