Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Sicherungshypothek

Wenn es zum Beispiel beim Bau eines Hauses mit einem Handwerker Streit gibt und der Bauherr die Rechnung nicht bezahlt, dann kann der Handwerker eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen. Dafür muss der Handwerker zwar ein Gerichtsurteil erwirken, ist aber als kein ungewöhnliches Vorgehen anzusehen. Anschließend könnte der Handwerker mit dieser Sicherungshypothek sogar die Zwangsvollstreckung betreiben. Eine Beantragung der Zwangsversteigerung ist aus diesem erwirkten Recht möglich. Ziel des Gläubigers ist es, aus diesem Recht, seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer durchzusetzen.

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