Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Zusätzliche zur normalen Tilgung kann bei den meisten Banken noch ein Sondertilgungsrecht vereinbart werden. Es gibt ein optionales Sondertilgungsrecht (der Kreditnehmer kann dieses Recht wahrnehmen, muss aber nicht) und ein festvereinbartes Recht, bei dem dann im Vertrag genau der Zeitpunkt und/oder die Höhe der Sonderzahlung festgehalten wird. Dies ist eigentlich kein richtiges Sondertilgungsrecht, sondern eine erweiterte feste Rückzahlungsvereinbarung.
Die Sondertilgung kann generell als Maximal- oder Mindestbetrag und auch als Maximal- und Mindestprozentsatz erlaubt werden. Es muss aber Bestandteil des Darlehensvertrages sein und sollte nicht auf einer mündlichen Zusage beruhen. Sehr wenige Banken erhöhen den Zinssatz, wenn sie ein Sondertilgungsrecht von 5% einräumen – bei 10% Sondertilgungsrecht ist dies häufiger der Fall.
Bei variabel verzinsten Darlehen kann man unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeden beliebigen Betrag zurückzahlen. Dies muss im Darlehensvertrag nicht separat ausgewiesen sein. Bausparkassen akzeptieren ebenfalls, ohne zusätzliche Vereinbarungen, vorzeitige Rückzahlungen. Der Bausparvertrag muss aber schon zugeteilt sein und es darf sich nicht um ein Bausparvorausdarlehen handeln.
Prozentuale Sondertilgungsvereinbarungen beziehen sich fast immer auf den ursprünglichen Darlehensbetrag und nicht auf die erreichte Restschuld. In sehr seltenen Fällen reduziert sich nach einer Sondertilgung die monatliche Rate. Normaler Weise führt eine Sonderzahlung zu einer schnelleren Entschuldung.