Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Die Notarkosten beim Immobilienerwerb zahlt üblicher Weise der Käufer. Die Notarkosten werden vom Gesetzgeber bundesweit festgelegt und sind nicht verhandelbar. Für jede Leistung des Notars gibt es vorgegebene Gebührensätze. Eine normale Kaufvertragsprotokollierung mit Grundbucheintragungen kann sich aus 7 und mehr einzelnen Dienstleistungen zusammensetzen. Insgesamt ist mit Notar- und Grundbuchkosten von ca. 1,5% des Kaufpreises zu rechnen.