Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Im § 22 Abs. 1 GrEStG ist geregelt, dass die Erwerber eines Grundstücks in das Grundbuch erst dann als Eigentümer eingetragen werden dürfen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Das Finanzamt bestätigt, dass der Eintragung keine steuerlichen Belange entgegen stehen. Zu den Aufgaben des Notars gehört es, dem Finanzamt eine Kopie des protokollierten Kaufvertrages zu zusenden. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung erst ausstellen, sobald die Grunderwerbssteuer ausgeglichen ist. Wer es eilig hat, dass er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sollte möglichst schnell nach Rechnungsstellung die Grunderwerbsteuer bezahlen.