Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Die Prolongation ist eine Weiterführung des Darlehensvertrages zu aktuellen Bedingungen. Drei Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung verpflichtet sich in Deutschland der Geldgeber dem Kreditnehmer ein neues Zinsangebot zu unterbreiten. Dies kann der Kunde annehmen oder ablehnen. Aus wichtigem Grund (Verschlechterung der Bonität oder Sicherheit) kann die Bank auch auf die Abgabe eines Folgeangebots verzichten und auf der Rückzahlung des Restbetrages bestehen. Lehnt der Kreditnehmer das Prolongationsangebot ab, hat er ebenfalls zum Ende der Zinsbindung den Restbetrag an die Bank in einem Betrag zurückzuzahlen. Entweder aus Eigenmitteln oder durch ein anderes Bankdarlehen.