Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Bei Immobiliendarlehen ist es üblich, dass Grundschulden oder Hypotheken in das Grundbuch der Immobilie eingetragen werden. Somit dient das Objekt als Pfand für das Darlehen. Sind die Kredite getilgt und besteht keine weitere Verpfändung der Sicherheiten, erteilt die Bank bei einer Grundschuldeintragung eine Pfandfreigabe – beim Eintrag einer Hypothek entspricht die Restschuld, nicht die Höhe der Hypothek, der Höhe der Grundschuldhaftung. Bei kleineren Restbeträgen oder anderen Sicherheiten kann die Bank auch vor der kompletten Darlehenstilgung eine Pfandfreigabe erteilen.