Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB). Wird ein Grundstück/Immobilie durch einen Makler vermittelt, so ist eine Provision an den Makler zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern sind drei bis sechs Prozent zzgl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Erhält der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision, so ist er eigentlich verpflichtet, dies der anderen Partei mitzuteilen.