Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Objektverbrauch ist ein Begriff aus der Zeit, zu der noch der Erwerb von Wohneigentum staatlich und steuerlich gefördert wurde.
Jeder Bürger konnte grundsätzlich nur einmal im Leben eine Förderung für eigengenutzten Wohnraum erhalten. Wurde die Förderung bereits in Anspruch genommen, so war ein sogenannter Objektverbrauch eingetreten und der Bauherr erhielt keine Eigenheimzulage. Wer keine Eigenheimzulage bekam, bekam auch keine Kinderzulage. Wer die früheren steuerlichen Förderungen nach § 10 e oder § 7 b EstG genutzt hatte, bei dem war ebenfalls Objektverbrauch eingetreten. Hat also jemand als Alleinstehender die Förderung einmal oder als Ehegatte zweimal erhalten, war Objektverbrauch eingetreten.