Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Kaufnebenkosten

Bei jedem Immobilienerwerb entstehen Kaufnebenkosten. Jeder Immobilienerwerb muss in Deutschland notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten dafür summieren sich auf etwa 1,5 bis 2,00 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten. Gleichzeitig erhebt der Staat noch die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,50 – 6,50 Prozent (abhängig vom jeweiligen Bundesland) des Kaufpreises. Wer sein Haus oder Wohnung über einen Makler erwirbt, sollte mit Kosten von 3,5 Prozent des Kaufpreises rechnen.

Die Kaunebenkosten summieren sich so von 8,50 bis 15 Prozent.

Kosten beim Kauf einer Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie sind vom Käufer folgende Kosten zu bezahlen:

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Notarkosten ca. 1 – 1,5% des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer 3,50 – 6,50% des Kaufpreises je nach Bundesland
  • Grundbuchamt ca. 0,50% des Kaufpreises,
  • Ggf. Maklergebühren von 3,5% inkl. MwSt. auf den Kaufpreis, je nach Region unterschiedlich
  • Ggf. Genehmigung des Verwalters 0,20% des Kaufpreises
    Die Kaufnebenkosten sind innerhalb 2-4 Wochen zu bezahlen.

TIPP:

Sind im Kaufpreis bestimmte Einbauten wie. z.B. Einbauküche, nicht verklebte Teppichböden oder Möbel enthalten, ist auf diese Einbauten keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Im Kaufvertrag müssen diese Gegenstände aufgeführt und mit einem Preis versehen sein. So wird das Finanzamt nur auf den Haus- und Grundstücksanteil die Grunderwerbsteuer berechnen.

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