Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

a b d e f g h i j k l m n o p r s t u v w z §

Instandhaltungskosten (Instandhaltungsrücklagen)

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Mit dieser Rücklage sollen bei Bedarf Reparaturen jeder Art bezahlt werden können. Instandhaltungskosten gehören wie die Verwaltungskosten nicht zu den umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Sie sind folglich von der Bruttokaltmiete abzuziehen und mindern so den Mietertrag bei der Rentabilitätsbetrachtung einer Immobilie.
Sehr häufig wird mit einem Euro pro Monat und Quadratmeter an Rücklage gerechnet.

Die angesammelte Rücklage gehört zum Gemeinschaftseigentum und wird bei Verkauf nicht ausgezahlt.

Unsere Website verwendet an einigen Stellen sogenannte Cookies. Sie dienen dazu, das Angebot nutzer­freundlicher zu machen. Sie können in Ihren Browser-Einstellungen festlegen, dass keine Cookies gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenen­falls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können.

Weitere Informationen zum Thema Cookies und Schutz Ihrer Daten finden Sie hier .