Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Mit dieser Rücklage sollen bei Bedarf Reparaturen jeder Art bezahlt werden können. Instandhaltungskosten gehören wie die Verwaltungskosten nicht zu den umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Sie sind folglich von der Bruttokaltmiete abzuziehen und mindern so den Mietertrag bei der Rentabilitätsbetrachtung einer Immobilie.
Sehr häufig wird mit einem Euro pro Monat und Quadratmeter an Rücklage gerechnet.
Die angesammelte Rücklage gehört zum Gemeinschaftseigentum und wird bei Verkauf nicht ausgezahlt.