Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Als Forward-Darlehen bezeichnet man einen Darlehensvertrag, der schon Jahre vor dem Ablösedatum eines bestehenden Vertrages abgeschlossen wird. Als Vorlaufzeit, bis zum tatsächlichen Ablösetag akzeptieren die meisten Banken 36 Monate, in einzelnen Fällen sogar 60 Monate. Die Bank bietet in einem solchen Fall den aktuell gültigen Zinssatz an und erhebt einen Zinsaufschlag von 0,0025 bis 0,03 Prozent pro Monat.
Beispiel:
Aktueller Zinssatz 6,00%; Vorlaufzeit bis zur Ablösung noch 30 Monate. Bank verlangt einen Aufschlag von 0,03%, Zinsfestschreibung 10 Jahre.
Zinsangebot lautet:
6,00% + ( 30 mal 0,03) = 6,90% Dieser Zinssatz gilt dann 10 Jahre plus die Vorlaufzeit von 30 Monate.
Wenn der Darlehensnehmer nun glaubt, dass der Hypothekenzins in 30 Monaten über 6,90 Prozent sein wird, dann wird er das Forward-Darlehen unterschreiben. Meint der Kunde, dass die Zinsen niedriger sein werden, wird er das Angebot nicht annehmen. Ein Forward-Vertrag ist bindend und muss auch abgenommen werden, sollte der Zins am Ende der regulären Zinsbindung niedriger sein als der bereits vereinbarte Forward-Zins.