Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Forwarddarlehen sind nur für Anschlussfinanzierungen möglich!
Als Forward-Darlehen bezeichnet man einen Darlehensvertrag, der schon Jahre vor dem Ablösedatum eines bestehenden Baudarlehens abgeschlossen wird. Als Vorlaufzeit bis zum tatsächlichen Ablösetag akzeptieren die meisten Banken 36 bis 60 Monate, in einem Einzelfall sogar 66 Monate. Das Finanzinstitut bietet in einem solchen Fall den aktuell gültigen Zinssatz an und erhebt einen Zinsaufschlag von 0,0025 bis 0,025 Prozent pro Monat und Vorlaufzeit.
Beispiel:
Aktueller Zinssatz 4,00%; Vorlaufzeit bis zur Ablösung noch 30 Monate. Bank verlangt einen Aufschlag von 0,015%, Zinsfestschreibung 10 Jahre.
Zinsangebot lautet:
4,00% + ( 30 mal 0,015) = 4,45% Dieser Zinssatz gilt dann 10 Jahre ab dem Ablösezeitpunkt in 30 Monaten.
Wenn der Darlehensnehmer nun glaubt, dass der Hypothekenzins in 30 Monaten über 4,45 Prozent sein wird, dann wird er das Forward-Darlehen unterschreiben. Meint der Finanzierungskunde, dass die Zinsen niedriger sein werden, wird er das Angebot nicht annehmen. Ein Forward-Vertrag ist bindend und muss auch abgenommen werden, sollte der Zins am Ende der regulären Zinsbindung niedriger sein als der bereits vereinbarte Forward-Zins.