Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Im Darlehensvertrag sind die Darlehensbedingungen festgehalten. Dies sind vor allem: Sollzins, Auszahlungskurs, Effektivzins, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn, Bereitstellungszinsen wie hoch und ab wann, auch die Gesamtkosten im Laufe der Darlehenslaufzeit. Auch sonstige Vereinbarungen wie Sondertilgungen und Abtretungen von Zusatzsicherheiten müssen in den Darlehensbedingungen schriftlich festgehalten werden.
Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (31.03.2016) sind die Geldgeber verpflichtet, das “Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS)” dem Kreditnehmer bei der Angebotserstellung mit auszuhändigen.
Das “ESIS” ist eine Zusammenfassung der vertraglichen Bedingungen und relativ gut verständlich.
Die Darlehensbedingungen sind nicht zu verwechseln mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vor allem die allgemeinen sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.