Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

a b d e f g h i j k l m n o p r s t u v w z §

Staatliche Zuschüsse

Seit Abschaffung der Eigenheimzulage gibt es für den Eigenheimerwerb keine steuerliche Unterstützung mehr. Ausnahme ist die Förderung von denkmalgeschützten Objekten für Eigennutzer und Vermieter. Der Vermieter wird durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben) weiterhin gefördert. Des weiteren gibt es in einigen Bundesländern noch regionale Förderungen für den Wohnungsbau in Form von zinsgünstigen Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und sind damit leicht verbilligt. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen; Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen oder Bürgermeisteramt.

Unsere Website verwendet an einigen Stellen sogenannte Cookies. Sie dienen dazu, das Angebot nutzer­freundlicher zu machen. Sie können in Ihren Browser-Einstellungen festlegen, dass keine Cookies gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenen­falls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können.

Weitere Informationen zum Thema Cookies und Schutz Ihrer Daten finden Sie hier .