Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

a b d e f g h i j k l m n o p r s t u v w z §

Rangbescheinigung

Diese erfolgt vom Notar gegenüber der Bank. Diese besagt, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen.
Siehe auch Notarbestätigung.

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