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Lexikon der Baufinanzierung

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass Räumlichkeiten entsprechend dem Wohneigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen, d.h. baulich von fremden Wohnungen und Wohnräumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien oder einem Treppenhaus besitzen.