Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
Vom 01.01.1996 bis 31.12.2005 förderte der Staat die Bildung von eigengenutztem Wohneigentum durch die Gewährung einer Eigenheimzulage auf Basis des Eigenheimzulagegesetzes. Der staatliche Zuschuss bestand aus den Komponenten Grundförderung, Baukinderzulage und Anreizen für ökologische Baumaßnahmen. Die Förderung konnte nach dem Einzug beim Wohnfinanzamt beantragt werden. Sobald der Antrag bewilligt war, wurde der jährliche Förderbetrag automatisch am 15. März eines jeden Jahres auf das Konto des Eigentümers überwiesen.
Der Förderzeitraum ist 8 Jahre und die genannten Beträge werden einmal pro Jahr ausgezahlt.
Kinderzulage (je Kind) 767 Euro