Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.
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Zusammen mit der Eigenheimzulage wurde ab 2006 auch das Baukindergeld gestrichen. Es wird nur noch für privat genutzte Immobilien gezahlt, die vor dem 01.01.2006 gekauft oder eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Die Kinderzulage wird für jedes im Haushalt lebende Kind für einen Förderzeitraum von 8 Jahren gewährt. Sie beträgt jährlich 767 Euro und wird jeweils mit der Eigenheimzulage am 15.März eines jeden Jahres ausgezahlt. Die Zulage wird für alle Kinder gezahlt, die unter 18 Jahren sind, sowie für Kinder zwischen 18 und 27 Jahren, sofern sie noch in der Ausbildung stehen bzw. ein freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst oder Zivildienst leisten. Die Kinder müssen während des Förderungszeitraumes dem Haushalt angehören und die Bedingungen der Eigenheimzulage müssen erfüllt sein.