Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

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Notaranderkonto (Treuhandkonto, Anderkonto)

Das Notaranderkonto ist ein zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern eröffnetes Bankkonto. Anderkonto oder Treuhandkonto können nur bestimmte Berufsgruppen (wie z.B. Notare, Rechtsanwälte u.a.) eröffnen. Die Eröffnung ist erforderlich, um diese Gelder vom sonstigen Vermögen dieser Personen zu trennen. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) für die Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Sehr häufig (zum Beispiel beim Kauf eines bestehenden Hauses) sagt die Bank, die Darlehensauszahlung darf erst erfolgen, wenn die grundbuchlichen Vorgaben der Bank erfüllt sind. Wenn aber eine andere Bank noch im Grundbuch steht und diese das Grundbuch nicht frei macht, solange sie nicht das geforderte Geld bekommt, würde ohne Notar wenig Bewegung in den Ablauf kommen. Dafür benötigt man fast immer das Notaranderkonto. Der Notar gewährleistet die zweckbestimmte Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).

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